AGB
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Allgemeines
Alle Aufträge werden von uns zu den nachstehenden Verkaufsbedingungen angenommen und ausgeführt. Durch die Erteilung von Aufträgen anerkennen die Besteller diese Lieferbedingungen. Die etwaige Nichtigkeit oder Ungültigkeit einer der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen nicht. Bedingungen unserer Abnehmer und abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich von uns ausdrücklich anerkannt wurden. Unsere Angebote sind freibleibend.
Wir behalten uns das Recht vor, von dieser Bestellung innerhalb von zwei Wochen zurückzutreten.
2. Liefertermin- und Liefermenge
Alle von uns angegebenen Liefertermine sind unverbindlich. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Ausfalles von Lieferungen aus anderen Gründen sind ausgeschlossen. Sie sind wegen Lieferverzuges erst dann berechtigt zurückzutreten, wenn trotz schriftlicher Aufforderung und Setzung einer angemessenen, mindestens jedoch sechswöchigen Nachfrist die Lieferung nicht erfolgt. Alle außerhalb unseres Machtbereiches liegenden Tatsachen, insbesondere auch eine von uns unverschuldete Erschwerung der Beschaffung des Rohmaterials, Betriebs- und Verkehrsstörungen und nicht ordnungsgemäße Lieferung von Unterlieferanten gelten auch als höhere Gewalt und befreien uns für die
Dauer der Behinderung oder nach unserer Wahl auch endgültig von der Verpflichtung zur Lieferung, ohne daß dem Käufer Ansprüche auf Grund des Rücktrittes zustehen.
Zur Teillieferungen sind wir berechtigt.
3. Zustellung
Für Aufträge über Netto ATS 3.000,00 frei Haus.Für Aufträge unter Netto ATS 3.000,00 ab Werk Reinsberg/Gresten oder Zustellungskosten zu Lasten des Käufers (Abnehmer).
4.Versand
Gefahr und Zufall gehen mit der Verladung an den Verkäufer über. Mangels ausdrücklicher Zusage erfolgt der Transport auf Kosten des Käufers; Mehrkosten für Express- bzw. Bahnexpress Beförderungen gehen immer zu Lasten des Käufers. Für allfällige Versicherungen der Fracht hat der Käufer aufzukommen. Versand- und Erfüllungsort ist unser Werk
in Reinsberg/Gresten oder das uns ausdrücklich beauftragte Auslieferungslager. Wir übernehmen keine Gewähr für Transportschwierigkeiten aller Art.
Wir sind berechtigt, die für uns jeweils frachtgünstigste Transportmöglichkeit zu wählen.
5. Berechnung
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 15 % sind zulässig. Für die Berechnung ist stets das von uns ermittelte zur Beförderung übergebene Gewicht bzw. die Stückzahl maßgebend.
6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt gemäß Vereinbarung oder 2% Skonto vom reinen Warenwert innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungserhalt.
Unsere Rechnungen sind sonst innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto Kassa zur Zahlung fällig.Bei Hereinnahme von Wechseln werden die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet und sind sofort in bar oder mit Banküberweisung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen von 7 % über der jeweiligen Bankrate der Österreichischen Nationalbank in Anrechnung zu bringen.Bei einer erheblichen Verschlechterung in den Verhältnissen des verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten und Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.
7. Mängelrügen und Schadenersatzansprüche
1. Für die gelieferte Ware ist unser Muster maßgebend. Geringe Abweichungen dürfen keinen Grund zur Beanstandung geben. Beanstandungen werden nur innerhalb von 14 Tagen
nach Empfang der Ware und vor Verarbeitung bzw. Verbrauch berücksichtigt. 2. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängel sind wir lediglich zur Zurücknahme der Ware und
nach unserer Wahl entweder zur Rückerstattung des Kaufpreises oder zur Lieferung von Ersatzware verpflichtet. Wie immer geraten weitergehend Ansprüche auch aus dem Titel des Schadenersatzes sind ausdrücklich ausgeschlossen. 3. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift ist unverbindlich und ohne Haftung unsererseits - auch hinsichtlich etwaiger Schutzrechte Dritter - und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung unserer Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Zwecke. 4 Nuancierter Farbtöne müssen
vor Verarbeitung vom Abnehmer auf Übereinstimmung des im Auftrag gegebenen Original Farbmuster oder des Farbton lt. Farbkarte Überprüft werden. Nicht richtig eingefärbte
Farbtöne müssen unverzüglich gemeldet werden. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt.
8. Preis
Die Preise verstehen sich, wenn nicht anders vereinbart ,netto ab unserem Werk Reinsberg/Gresten und sind freibleibend. Preiserhöhungen, insbesondere wegen Erhöhung von Arbeitskosten, Materialkosten und Frachtzusätze, dürfen von uns vorgenommen werden.
9. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an allen gelieferten Waren bis zur fälligen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus unserer Geschäftsverbindungen mit dem Abnehmer vor.Der Käufer
darf die Ware nur im Rahmen seines ordnungsmäßigen üblichen Geschäftsverkehr veräußern, verarbeiten oder vermengen. Der Eigentumsvorbehalt bleibt bei der Verarbeitung oder Vermengung wirksam und erstreckt sich anteilsmäßig auf das neue Erzeugnis. Die Verpfändung oder Sicherungsübereignung von unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren ist dem Käufer nicht gestattet, von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte ist uns unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefes Mitteilung zu machen.
10. Gewährleistung
Der Abnehmer ist zur sofortigen Prüfung der gelieferten Ware verpflichtet. Mängelrügen sind unverzüglich und nur vor Verarbeitung oder Vermengung der Ware schriftlich geltend zu machen. Für Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder unvorschriftsmäßige Be- oder Verarbeitung haften wir nicht. Bei begründeten Mängelrügen sind wir nur verpflichtet, die
Ware soweit sie mangelhaft ist, zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Verkaufspreis rückzuvergüten oder Ersatz zu liefern. Der Ersatz eines weitgehenden
Schadens ist ausgeschlossen. Mängelrügen entbinden nicht von der Pflicht zur Einhaltung der Liefer- und Zahlungsbedingungen.
11. Warenkennzeichnung
Eine Veränderung unserer Waren oder nicht von uns vorgenommene Änderung der Ursprungszeichen vom Käuufer oder einem Dritten ist unzulässig
12. Rahmenbestellung
Bei Abschlüssen, die sich über einen längeren Zeitraum als vier Wochen erstrecken (Sukzessivlieferungsverträge), bildet jede Lieferung ein gesondertes Geschäft. Für die Berechnungen sind bei jeweiliger Abrufbestätigung die mitgeteilten Preise maßgebend. Sollten unsere Preise zwischen Auftragsbestätigung und Lieferung im Rahmen der durch die gesetzliche Bestimmungen gezogenen Grenzen sowie den Bestimmungen gemäß Punkt 2 oder erhöht werden, so gelten die neuen Preise. Wir sind berechtigt, diejenige Menge mit deren Abruf
oder Abnahme der Käufer im Laufe oder am Ende der Vertragsdauer im Rückstand ist, ohne Gewährung einer Nachfrist zu streichen oder auf Abnahme zu bestehen.
Die Geltendmachnung allfälliger Schadenersatzverpflichtungen bleibt vorbehalten.
13. Verpackung
Die Verpackung ist im Preis inbegriffen und wird nicht zurückgenommen. Die bestellten Waren werden auf Ö–BB-Paletten verladen. Werden die Paletten (od. Mehrweggebinde) nicht ausgetauscht oder sofort franko Reinsberg auf eigene Gefahr zurückgestellt, berechnet der Verkäufer diese.
Alle von uns gelieferten Einwegverpackungen nehmen am ARA System teil. ARA Nr. 2026.
14. Warenzeichen
Zahlreiche der gelieferten Produkte sind mir einem Warenzeichen gekennzeichnet. Werden solche Produkte umgefüllt, weiterverarbeitet, mit anderen Substanzen vermischt oder
Ähnliches, so dürfen die Warenzeichen auf solcher Ware oder deren Verpackung oder in den dazugehörigen Drucksachen oder Werbematerial ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers, insbesonders auch als bestandteilsangabe, nicht benützt werden. Die Lieferung von Erzeugnissen unter einem Warenzeichen ist nicht als Zustimmung zum Gebrauch
dieses Warenzeichens für die daraus hergestellten Produkte anzusehen.
15. Incoterms
Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen "Incoterms" in der bei Durchführung des Auftrages geltenden Fassung.
16. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird ausschließlich Scheibbs vereinbart. Es steht uns jedoch frei, den Käufer an seinem Sitz (Wohnsitz) zu klagen.
Dekor FarbenerzeugungsGmbH, A 3264 Reinsberg, Schaitten 40 Tel. 07487/2600 Fax: 2600-4
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